Oberfinanzdirektion
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Im Rheinland sind bislang 294 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit der Schweizer Daten-CD bei den Finanzämtern eingegangen. Landesweit sind es 572 Selbstanzeigen. Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat die juristischen Fragen geklärt und die rechtlichen Voraussetzungen für den Ankauf der Daten geschaffen. Die Finanzämter werden dies rechtmäßig umsetzen. Zu Recht fürchteten und fürchten also viele Steuerhinterzieher mit unversteuerten Einnahmen nicht nur aus Schweizer Kapitalanlagen, dass sie auffliegen könnten. So hat die Zahl der Selbstanzeigeverfahren im vergangenen Jahr landesweit um etwa 10 Prozent im Vergleich zu 2008 zugenommen.
"Nach ersten Schätzungen scheinen die dort hinterzogenen Beträge tendenziell deutlich höher zu sein als der Durchschnitt der hinterzogenen Beträge der Selbstanzeigen der letzten Jahre." Zur Zahl der Selbstanzeigen in einzelnen Regionen oder Finanzamtsbezirken konnte Pressesprecher Peter Schmeling keine Angaben machen. Das nordrhein-westfälische Finanzministerium hat entschieden, keine Daten zu einzelnen Finanzämtern zu veröffentlichen. Insbesondere in kleineren Finanzamtsbezirken sollen alle Spekulationen über mögliche Steuersünder oder gar Rückschlüsse auf Einzelfälle vermieden werden. "Das Steuergeheimnis gilt auch hier, und jeder Steuerhinterzieher kann und soll die gesetzliche Möglichkeit einer Selbstanzeige nutzen", sagte Pressesprecher Peter Schmeling. "Um straffrei auszugehen, müssen die Selbstanzeigen vollständig sein und die Steuern nachgezahlt werden." Zur Erstellung einer wirksamen Selbstanzeige ist es ratsam, sich professionellen Beistand einzuholen. Nach den jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes können Steuersünder, die über 100.000 € Steuern hinterzogenen haben und sich nicht selbst angezeigt haben, mit Gefängnisstrafen rechnen. Ein Risiko, das viele Steuersünder offenbar nicht weiter eingehen wollen.