Oberfinanzdirektion
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Adresse (URL): http://www.ofd-rheinland.de/versteigerungen/versteigerung/bedingungen.php
Die Versteigerung wird unter folgenden Bedingungen durchgeführt:
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1. |
Bei den Kraftfahrzeugen handelt es sich um ausgesonderte landeseigene Kraftfahrzeuge, deren Betrieb unwirtschaftlich geworden ist. Die Kraftfahrzeuge werden unter Ausschluss jeglicher Rechte des Käufers wegen Sach- oder Rechtsmängeln versteigert. Wesentliche Sachmängel und Gesamtfahrleistung werden ohne Gewähr so in der Objektbeschreibung am Fahrzeug bekannt gegeben, wie sie von den abgebenden Dienststellen bei der Übergabe der Kraftfahrzeuge zur Versteigerung mitgeteilt worden sind. Beim Ausruf durch den Auktionator werden diese Angaben nicht nochmals bekannt gegeben. Die Angaben dieser Mängel bedeutet nicht, dass das Kraftfahrzeug im Übrigen mängelfrei ist. |
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2. |
Die Kraftfahrzeuge werden in der Aushangliste und der am Kraftfahrzeug befestigten Objektbeschreibung übereinstimmend mit einer Nummer gekennzeichnet. Die Fahrzeugdaten ergeben sich nur aus der Objektbeschreibung am Fahrzeug. |
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3. |
Beschädigungen an den Kraftfahrzeugen und Diebstähle werden straf- und zivilrechtlich verfolgt; außerdem wird der Betreffende von weiteren Versteigerungen ausgeschlossen. |
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4. |
Gesteigert wird bei einem Mindestgebot |
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bis 250,-- EURO |
mit jeweils 10,-- EURO |
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Der Zuschlagsbetrag ist der Endpreis. Besondere Gebühren und Umsatzsteuer werden nicht erhoben. | ||
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5. |
Die Kraftfahrzeuge werden bei der Versteigerung nicht vorgeführt. In der Objektbeschreibung wird vermerkt, ob das Kraftfahrzeug fahrbereit ist. Wegen mehrerer Diebstähle von Fahrzeugteilen und Zubehör bei früheren Versteigerungen werden nur noch verschlossene Fahrzeuge versteigert. |
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6. |
Der Ersteigerer hat nach dem Zuschlag am Versteigerungstisch unter Vorlage eines gültigen Personalausweises, eines gültigen Passes (bei Staatsangehörigen aus Ländern, die nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehören, nur in Verbindung mit einer Meldebestätigung) seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Führerscheine, Kreditkarten oder ähnliche Papiere sind kein Ersatz für Personalausweis oder Pass. Er wird anschließend zur Kasse begleitet, wo der Endpreis in bar zu bezahlen ist. Der Endpreis ist in jedem Fall spätestens 60 Minuten nach Beendigung der Versteigerung zu entrichten. Eine spätere Bezahlung ist ausgeschlossen! Die Ersteigerung eines Fahrzeugs ohne Bezahlung unter den vorstehenden Bedingungen kann zum Ausschluss des Betreffenden von weiteren Versteigerungen führen. |
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7. |
Die Versteigerung wird durch den Auktionator beendet. Ein zweiter Ausruf erfolgt grundsätzlich nicht. Ein Erwerb von Kraftfahrzeugen vor der Eröffnung oder nach Beendigung der Versteigerung ist nicht möglich. |
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8. |
Bei Verlassen des Geländes mit dem Kraftfahrzeug hat sich der Erwerber bei Aufforderung durch die Angehörigen der Oberfinanzdirektion Rheinland mit der Eigentumsbescheinigung als Eigentümer auszuweisen. Die Ersteigerer sind außerdem verpflichtet, sich auf dem Gelände jederzeit auf Verlangen der Angehörigen der Oberfinanzdirektion Rheinland als Eigentümer auszuweisen. |
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9. |
Für die erworbenen Kraftfahrzeuge wird keine Haftung übernommen. Mit der Übergabe des Kraftfahrzeugbriefs und der Eigentumsbescheinigung geht das Eigentum an dem ersteigerten Fahrzeug und die Gefahr (Beschädigung, Untergang etc.) auf den Erwerber über. |
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10. |
Die erworbenen Kraftfahrzeuge sind spätestens bis zum nachfolgenden Freitag, 15.30 Uhr, abzuholen. Anderenfalls werden Standgebühren in Höhe von 8,-- EURO je angefangenem Tag, beginnend mit dem Samstag, erhoben. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist eine Abholung nicht möglich. Die Standgebühren müssen durch Bareinzahlung zugunsten der Oberfinanzdirektion Rheinland, Landeskasse Köln, Konto-Nr.: 370 015 20, BLZ 370 000 00, Westdeutsche Landesbank, unter Angabe des Verwendungszwecks "Standgeld" und der Versteigerungsnummer entrichtet werden. Nur unter Vorlage einer Zahlungsquittung und der Eigentumsbescheinigung kann das Kraftfahrzeug abgeholt werden. |
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11. |
Kraftfahrzeuge dürfen die Versteigerungshalle mit eigener Kraft nur mit einem gültigen Kennzeichen verlassen. Nach Beendigung der Versteigerung dürfen sich nur noch Personen in der Halle aufhalten, die ein erworbenes Fahrzeug bezahlen oder abholen wollen. Alle anderen Personen haben die Halle nach Beendigung der Versteigerung unverzüglich zu verlassen. |
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Für das Finanzministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Oberfinanzdirektion Rheinland
Versteigerungsbedingungen im pdf-Format zum Abspeichern/Ausdrucken (11 kb) ![[PDF]](../../allgemein/images/symbol_pdf.gif)