Häufig gestellte Fragen
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6 - Häufig gestellte Fragen.


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6 Häufig gestellte Fragen

 
Wann können die Fahrzeuge besichtigt werden?

Am Tag der Versteigerung ab 8:00 Uhr.

Muss ich mich anmelden, um an der Versteigerung teilzunehmen?

Nein, jeder kann an dieser öffentlichen Versteigerung teilnehmen.

Wann beginnt die Versteigerung?

Ab ca. 9:30 Uhr mit dem Verlesen der Versteigerungsbedingungen.

Bis wann können die Fahrzeuge bezahlt werden?

Der Ersteigerungsbetrag ist bis eine Stunde nach Beendigung der Versteigerung in voller Höhe bar zu entrichten.

Wie komme ich an neue Papiere, wenn ein Fahrzeug ohne diese versteigert wird?

Von uns bekommen Sie eine Eigentumsbescheinigung sowie eine Verlusterklärung.
Damit können Sie beim Straßenverkehrsamt neue Papiere beantragen.
In Einzelfällen ist es erforderlich, diese beim Kraftfahrtbundesamt oder beim Hersteller zu beantragen.

Wie lange dauert es, bis die neuen Papiere da sind?

Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 6 bis 8 Wochen.

Wann können die ersteigerten Fahrzeuge abgeholt werden?

Am Versteigerungstag und am folgenden Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr.
Am folgenden Freitag zwischen 8:00 Uhr und 15:30 Uhr.

Kann ich Fahrzeuge auch außerhalb dieser Zeiten abholen?

Ja, nach Absprache mit dem Versteigerungsbüro.

Was kostet es, wenn die Fahrzeuge länger stehen bleiben?

Ab dem Samstag nach der Versteigerung wird pro Tag ein Standgeld von 8,-- € erhoben.